TikTok und Instagram haben eine Sache gemein: Beide Plattformen bieten umfangreiche Musikkataloge, die User für ihre Videos nutzen können. Obwohl dies eine aufregende Möglichkeit zur Content-Erweiterung bietet, treten vermehrt juristische Probleme auf. Von jüngsten Urteilen in den USA bis hin zu Abmahnungen in Deutschland zeigt sich, dass das Benutzen von Musik für kommerzielle Zwecke rechtliche Konsequenzen haben kann.
Urheberrechtliche Überlegungen
Zunächst einmal sind sämtliche Musikstücke und Sounds urheberrechtlich geschützt. Das heißt, jeder Song, den Sie in Ihren Videos verwenden, gehört jemandem. Die Lizenzvereinbarungen, die TikTok und Instagram mit den Musiklabels haben, decken meist nur die private Nutzung ab. Aber was bedeutet das für Influencer, Unternehmen oder NGOs?
Nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch erlaubt
Beide Plattformen machen es technisch einfach, auf ihre Musikbibliotheken zuzugreifen. Die Nutzungsbedingungen von TikTok und Meta (Mutterunternehmen von Instagram und Facebook) schränken jedoch die nicht-private Nutzung erheblich ein. Und nein, Unkenntnis schützt vor Strafe nicht. Das Urheberrecht kennt keinen guten Glauben.
Wo ziehen die Plattformen die Linie?
Für private User ist die Verwendung von Musik in der Regel problemlos. Schwierig wird es, wenn Musik im Kontext von Markenbildung, Werbung, Sponsoring oder dem Verkauf von Produkten und Dienstleistungen eingesetzt wird.
Influencer, die kommerziell tätig sind, fallen in der Regel unter diese nicht-private Kategorie. Dasselbe gilt für einige Behörden und NGOs. Für Unternehmen ist sowieso jeder Post kommerziell, auch wenn er nur zur Imagepflege dient.
Alternative Musikquellen
TikTok und Instagram bieten alternative, kommerzielle Musikkataloge an, die für gewerbliche und nicht-private Zwecke genutzt werden können. Diese enthalten jedoch meist generische Musik und keine Chart-Hits.
Gibt es legale Schlupflöcher?
Gesetzliche Ausnahmen wie Zitatrecht, Parodie oder „unwesentliches Beiwerk“ greifen nur in sehr speziellen Fällen und können nicht als generelle „Freikarte“ für die Nutzung von Musik betrachtet werden.
Der Mythos der 15-Sekunden-Regel
Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass Musikclips unter 15 Sekunden unproblematisch sind. Dies ist jedoch nicht der Fall. Obwohl Upload-Filter für kurze Clips nicht immer greifen, sind die rechtlichen Risiken damit nicht vom Tisch. Wer Musik als Werbemittel einsetzt, muss sich beim Urheber in der Regel gesonderte Verwertungsrechte einholen.
Fazit
Die Verwendung von Musik in Social Media ist ein Minenfeld an rechtlichen Risiken, vor allem für Unternehmen und Influencer. Unkenntnis oder Annahmen wie „Es ist ja nur ein kurzer Clip“ können zu rechtlichen Problemen und finanziellen Strafen führen. Informieren Sie sich also gründlich über die Lizenzbedingungen und denken Sie zweimal nach, bevor Sie einen Song in Ihrem nächsten TikTok- oder Instagram-Video verwenden.
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